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ALLGEMEINE MIETSBEDINGUNGEN

BENUTZUNG DES FAHRZEUGES

Der Mieter erhält das umseitig aufgeführte Fahrzeug nebst Zubehör in ordentlichem und funktionstüchtigem Zustand. Er verspricht diesen zu erhalten und das Fahrzeug entsprechend den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu fahren. Ausdrücklich verboten ist:

Bei Verstoß gegen einen der vorgenannten Punkte erlischt automatisch die Deckung der Versicherung für Sachschäden sowie die persönliche Unfallversicherung.
Ebenfalls behält sich bei einem Verstoß gegen einen dieser Punkte die Vermietfirma das Recht vor, den Vertrag ohne Vorankündigung aufzuheben und das Auto zurückzunehmen, wobei die Garantiesumme oder erhaltenen Vorauszahlungen beim Autovermieter verbleiben.


RÜCKGABE DES FAHRZEUGS

Das Fahrzeug wird an dem im Vertrag angegebenen Ort, Datum und zur genannten Uhrzeit zurückgegeben. Bei verspäteter Rückgabe zahlt der Mieter für jede verspätete Stunde ein Fünftel des vereinbarten Tagespreises. Wenn der Kunde nicht vorher mit der Vermietfirma abspricht, den Mietvertrag zu verlängern, läuft er die Gefahr, der widerrechtlichen Aneignung beschuldigt zu werden.


BEZAHLUNG DER MIETE

Der Mieter ist einverstanden, außer den im Vertrag aufgeführten Beträgen zu bezahlen für:


DECKUNG DES RISIKOS


UNFÄLLE

Bei einem Unfall ist der Mieter verpflichtet:


MIETERFORDERNISSE

Der Mieter erklärt, dass er vollständig berechtigt ist, das Auto, das er mietet, zu fahren und dass er die volle Verantwortung dafür übernimmt.


FAHRLÄSSIGES FAHRVERHALTEN


GERICHTSSTAND

Bei jedweder Streitfrage, die sich über die Erfüllung und Durchführung des vorliegenden Vertrages erhebt, unterstellen sich die Vertragspartner ausdrücklich der Rechtsprechung der gerichtlichen Instanzen der Provinz Santa Cruz de Tenerife, unter Verzicht auf den eigenen Gerichtsstand.


GELTUNGSBEREICH DES VERTRAGES