ALLGEMEINE MIETSBEDINGUNGEN
BENUTZUNG DES FAHRZEUGES
Der Mieter erhält das umseitig aufgeführte Fahrzeug nebst Zubehör in ordentlichem und funktionstüchtigem Zustand. Er verspricht diesen zu erhalten und das Fahrzeug entsprechend den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu fahren. Ausdrücklich verboten ist:
- Das Fahrzeug für den Transport von Personen oder Sachen – sei es direkt oder indirekt- untervermieten oder unangemessen zu benutzen.
- Nicht autorisierte Personen das Fahrzeug fahren zu lassen.
- Das Fahren im Zustand Körperlicher Schwäche verursacht durch Alkohol oder Drogen.
- Das Fahren auf Forstwegen, am Strand oder auf nicht asphaltierten Straßen.
- Mehr Personen als die zugelassenen Personenzahl zu transportieren.
- Den Kilometerzähler zu manipulieren. Ein Schaden am Kilometerzähler ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.
- Das Fahrzeug zu sportlichen Wettbewerben jeder Art, zum Abschleppen, Anschieben oder zu Fahrunterrichtszwecken zu benutzen.
Bei Verstoß gegen einen der vorgenannten Punkte erlischt automatisch die Deckung der Versicherung für Sachschäden sowie die persönliche Unfallversicherung.
Ebenfalls behält sich bei einem Verstoß gegen einen dieser Punkte die Vermietfirma das Recht vor, den Vertrag ohne Vorankündigung aufzuheben und das Auto zurückzunehmen, wobei die Garantiesumme oder erhaltenen Vorauszahlungen beim Autovermieter verbleiben.
RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
Das Fahrzeug wird an dem im Vertrag angegebenen Ort, Datum und zur genannten Uhrzeit zurückgegeben. Bei verspäteter Rückgabe zahlt der Mieter für jede verspätete Stunde ein Fünftel des vereinbarten Tagespreises. Wenn der Kunde nicht vorher mit der Vermietfirma abspricht, den Mietvertrag zu verlängern, läuft er die Gefahr, der widerrechtlichen Aneignung beschuldigt zu werden.
BEZAHLUNG DER MIETE
Der Mieter ist einverstanden, außer den im Vertrag aufgeführten Beträgen zu bezahlen für:
- Abhandengekommenes Zubehör, Werkzeug, Reserverad, Batterie, Fahrzeugpapiere, Schlüssel bzw. Anhänger. Zu Lasten des Mieters gehen ebenso Beschädigung von Felgen, Schläuchen und Reifen.
- Bußgelder für Strafbescheide bei Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung sowie die Abschleppkosten des unerlaubt geparkten Fahrzeuges.
DECKUNG DES RISIKOS
- Die vom Vermieter abgeschlossene Versicherung deckt den Mieter oder den autorisierten Fahrer gegen die gesetzliche Haftplicht in unbegrenzter Höhe, ebenso Bürgschaften und Rechtsschutz.
- Die Zahlung der zusätzlichen Deckung befreit den Mieter von der Zahlung für Schäden, die am gemieteten Fahrzeug entstanden sind, außer in den Fällen, die im ersten Absatz genannt sind.
- Die Zahlung der zusätzlichen Insassenunfallversicherung deckt die Kosten für die Insassen des Fahrzeuges und den Fahrer.
- Ausdrücklich von der Deckung ausgenommen sind Verlust, Raub oder Beschädigung von im gemieteten Fahrzeug transportierten Gegenständen. Reifen, Glas und gestohlene Einzelteile sind nicht eingeschlossen.
UNFÄLLE
Bei einem Unfall ist der Mieter verpflichtet:
- Den Mietwagen nicht vom Unfallort wegzufahren, bevor die zuständige Polizei eintrifft.
- Das Unfallgeschehen sofort der Vermietfirma mitzuteilen
- Mit der Gegenseite keinerlei Übereinkommen über den Hergang zu treffen.
- Den beschädigten Mietwagen nicht zu verlassen, ohne die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen gegen weitere Schäden oder Verluste getroffen zu haben.
- Alle Daten der Gegenseite aufzunehmen (Fahrer, Eigentümer, Fahrzeug, Versicherungsgesellschaft)
MIETERFORDERNISSE
Der Mieter erklärt, dass er vollständig berechtigt ist, das Auto, das er mietet, zu fahren und dass er die volle Verantwortung dafür übernimmt.
FAHRLÄSSIGES FAHRVERHALTEN
- Der Kunde, der einen Mietwagen der Firma unter dem Einfluss von Drogen, Rauschgiften, alkoholischen Getränken oder andere Substanzen die die geistigen Fähigkeiten beeinträchtigt, übernimmt die volle Verantwortung für alle Schäden und Personen, Sachen, Tieren und Dritten im Allgemeinen verursacht.
- Wer unter den vorgenannten Bedingungen das Auto fährt, ist außerdem verantwortlich für die mitgeführten Personen und Gegenstande sowie der Strafmaßnahmen, die er heraufbeschwört.
- Der Mieter hat unter den genannten Umständen weder Anspruch auf Ersatz des gemieteten Fahrzeugs, wenn diese Auto durch den Unfall nicht mehr fahrtüchtig ist, noch auf irgendeinen finanziellen Ausgleich.
GERICHTSSTAND
Bei jedweder Streitfrage, die sich über die Erfüllung und Durchführung des vorliegenden Vertrages erhebt, unterstellen sich die Vertragspartner ausdrücklich der Rechtsprechung der gerichtlichen Instanzen der Provinz Santa Cruz de Tenerife, unter Verzicht auf den eigenen Gerichtsstand.
GELTUNGSBEREICH DES VERTRAGES
- Es ist den Mietern ausdrücklich untersagt, das gemietete Fahrzeug ohne ausdrückliche Genehmigung der Vermietfirma aus dem Territorium der Insel, auf dem der Vertrag gemacht wurde, wegzubringen.
- Bei Nichtbeachtung des vorgenannten Verbotes, wird der Vertrag automatisch aufgehoben und der Mieter kann nötigenfalls gerichtlich belangt werden.